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P.S.: Tierische Nebenerzeugnisse Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, dass bei Nennung der Bestandteile in Gruppen, neben “Fleisch” auch “tierische Nebenerzeugnisse” genannt werden müssen, auch wenn gar keine Nebenerzeugnisse wie Tiermehle enthalten sind.
Frage: Auf vielen Futterpackungen steht in der Zusammensetzung "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse". Was bedeutet das?
Antwort: - Auf Tiernahrungsverpackungen müssen entweder einzelne Futtermittelbestandteile oder Gruppen von Einzelfuttermitteln genannt werden.
- In Deutschland und Europa ist es üblich, Gruppen zu benennen. Vorteil: mehr Flexibilität bei frischer Rohstoffauswahl, so dass kontinuierliche Lieferung gewährleistet ist.
- Die Gruppenbezeichnung "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse" ist gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn keine tierischen Nebenerzeugnisse enthalten sind.
- Die bei der Schlachtung anfallenden frischen Materialien wie Innereien, Pansen, Herz, Lunge, Leber, Niere etc., sind als Fleisch und nicht als Nebenerzeugnisse zu bezeichnen.
- Als “tierische Nebenerzeugnisse” gelten Stoffe, die aus der Weiterverarbeitung als Erzeugnis hervorgehen wie z. B. Tiermehl, Fleischknochenmehle, Futterknochenschrot, Federmehl, Blutmehl, Grieben, Tierfett.
- Solche Materialien werden hauptsächlich bei Trockenfutter eingesetzt, z.T. auch aus produktionstechnischen Gründen, weil die Verarbeitung von Frischfleisch an bestimmte Produktionsvoraussetzungen gebunden ist.
- Die Bezeichnung “Neben”-Erzeugnisse vermittelt den Eindruck von “Abfall” und “Minderwertigkeit”, was durchaus nicht zutrifft, aber doch leider negativ wirkt.
- RINTI, MIAMOR, SCHMUSY u.a. Dosenfuttersorten unseres Sortiments enthalten keine tierischen Nebenerzeugnisse.
Quelle: www.rinti.de
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